Ehe Für Alle: mit 64,1 % Ja-Stimmen angenommen!
Dank der Arbeit des Dachverbands Regenbogenfamilien, der Unterstützung von verschiedenen Familien-, LGBTQ*- und Menschenrechtsorganisationen und der Zustimmung des Bundesrats und des Parlaments wurde die Vorlage zur «Ehe für Alle» in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 mit 64.1% angenommen und zudem von allen Kantonen gutgeheissen. Mit der Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare im 2018 und der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Juli 2022 sind wichtige Schritte zur rechtlichen Anerkennung der Lebensrealitäten von Regenbogenfamilien in der Schweiz gelungen. Die deutliche Zustimmung zur Gesetzesvorlage ist ein starkes Zeichen für die Akzeptanz der vielfältigen Formen des Zusammenlebens und der Familienvielfalt. Die erfreulichen Neuerungen in Bezug zu den Familienrechten sind:
• Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption
• Öffnung der Samenspende in der Schweiz für verheiratete Frauenpaare
• Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2022 über eine Schweizer Samenbank gezeugt werden und deren Eltern ein verheiratetes Frauenpaar ist, gilt die originäre Elternschaft ab Geburt des Kindes für beide Mütter, also auch für die nichtgebärende
• Zwei Wochen Elternzeit auf Bundesebene für die nichtgebärende Mutter (Zugangskriterien noch in Erarbeitung)
Es bleibt einiges zu tun, bis zur Gleichstellung
Obwohl dies wichtige und höchst erfreuliche Fortschritte sind, ist damit nicht alles geregelt.
Es ist zentral, dass das Eltern-Kind-Verhältnis unabhängig von den Umständen der Zeugung und der Familienkonstellation sofort rechtlich abgesichert werden kann. Wie in anderen europäischen Ländern auch, sollte es in der Schweiz möglich sein, Geburtsurkunden ins schweizerische Zivilstandsregister zu übertragen, wenn es sich um Kinder handelt, die durch Leihmutterschaft geboren wurden. Frauenpaare oder Trans*Menschen, die eine Samenbank im Ausland für die Zeugung ihres Kindes aufsuchen oder einen privaten Samenspender wählen, sollten ihre Elternschaft umgehend absichern können und nicht warten müssen, bis dies mittels Stiefkindadoption möglich ist. Die rechtliche Anerkennung der Mehrelternschaft und die Berücksichtigung der Geschlechtsidentität von Trans*Eltern in der Geburtsurkunde ihres Kindes sind weitere rechtliche Anliegen, die noch vorangetrieben werden müssen.
In puncto Elternzeit braucht es gesetzliche Regelungen für Paare, die dank einer Adoption oder Leihmutterschaft im Ausland Eltern werden. Sie müssten ebenfalls Anspruch auf eine lange Elternzeit haben, analog zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Gesetzliche Regelungen zugunsten der Kinder und der betreuenden Eltern sollten unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Familiensetting bestehen.