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Fragen und Antworten

zum Thema
 Regenbogenfamilien & LGBTQ* Personen mit Kinderwunsch.

Seit 2010 beraten wir Regenbogenfamilien und LGBTQ* Personen mit Kinderwunsch sowie interessierte (Fach)personen auf freiwilliger Basis. Die häufigsten Fragen haben wir in diesem Fragen-Antworten-Katalog festgehalten, damit ein rascher Überblick ermöglicht werden kann.

Die finanzielle Unterstützung durch die Unterleistungsvereinbarung mit Pro Familia hat die Realisierung dieses Fragen-Antworten-Katalogs ermöglicht.

© Dachverband Regenbogenfamilien Schweiz, Februar 2017
Alle Rechte vorbehalten
Die Vervielfältigung dieses Dokuments ist nur mit Genehmigung und mit Verweis auf das Copyright erlaubt.

Grundsätzliches

Was ist eine Regenbogenfamilie?
Wie entsteht eine Regenbogenfamilie?
Welche Konstellationen von Regenbogenfamilien gibt es?
Was ist eine Regenbogenfamilie?

Der Begriff „Regenbogenfamilien“ bezeichnet Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder queer versteht. Als Grundlage dient ein soziales Familienmodell, in dem die Bindung und die Bereitschaft, unabhängig von der biologischen Verwandtschaft Verantwortung zu übernehmen stark gewichtet werden.

Wie entsteht eine Regenbogenfamilie?

Die Kinder können als Wunschkinder in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen stammen, unter besonderen Umständen adoptiert oder als Pflegekinder aufgenommen worden sein. Es gibt auch Familien, die dank Samenspende, Leihmutterschaft oder Eizellenspende im Ausland entstanden sind. Bei Familien mit Trans*-Eltern kann deren Coming-out vor oder nach der Familiengründung liegen.

Welche Konstellationen von Regenbogenfamilien gibt es?

Regenbogenfamilien gibt es in den unterschiedlichsten Konstellationen. Es gibt Frauen- und Männerpaare, die mit eigenen, adoptierten oder zur Pflege aufgenommenen Kindern leben und sich Mami/Mama oder Papi/Papa nennen; LGBTQ*-Personen, die sich ihren Kinderwunsch allein erfüllen oder zu zweit zur Familiengründung zusammentun und eine queere Familie bilden; Frauen- und Männerpaare, die zusammen eine Mehrelternfamilie gründen; oder lesbische, schwule oder hetero Trans*familien.

Aspekte bei der Familiengründung

Können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren?
Ist die Adoption des leiblichen Kindes der Partnerin / des Partners (Stiefkindadoption) möglich?
Ist eine Einzeladoption für LGBTQ*-Personen möglich?
Besteht die Möglichkeit einer Insemination (künstliche Befruchtung)?
Wie und wo finden sich private Samenspenden?
Wie gründen Trans*menschen eine Familie?
Können gleichgeschlechtliche Paare Pflegekinder aufnehmen?
Ist die Eizellenspende in der Schweiz erlaubt?
Ist die Leihmutterschaft in der Schweiz erlaubt?
Können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren?

Gleichgeschlechtliche Paare sind in der Schweiz gemäss Art. 28 des Partnerschaftsgesetzes (PartG) von der gemeinschaftlichen Adoption ausgeschlossen. Weil die Schweiz gleichgeschlechtliche Elternschaft bei Paaren, die ein Kind im Ausland adoptiert haben, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch anerkennt, leben bereits einige Kinder in der Schweiz, die auch rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter haben.

Ist die Adoption des leiblichen Kindes der Partnerin / des Partners (Stiefkindadoption) möglich?

Ab 1. Januar 2018 steht die Möglichkeit der Stiefkindadoption nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in eingetragener Partnerschaft und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Konkret bewirkt die Gesetzesänderung, dass eine Person das Kind ihrer Partnerin_ihres Partners adoptieren kann, sofern dessen zweiter leiblicher Elternteil unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist – natürlich immer vorausgesetzt, dass die Adoption die beste Option für das Wohl des Kindes darstellt. Da es nicht möglich ist, mehr als zwei rechtliche Eltern zu haben, ist bei einer Stiefkindadoption bei Kindern, die bisher bereits zwei rechtliche Elternteile haben (z.B. aus einer früheren heterosexuellen Beziehung) die Zustimmung des zweiten Elternteils notwendig, um dessen rechtliche Elternschaft aufzuheben.

Das wichtigste in Kürze: https://www.regenbogenfamilien.ch/stiefkindadoption/

Ist eine Einzeladoption für LGBTQ*-Personen möglich?

Als ledige Einzelpersonen können LGBTQ*-Personen ein Kind adoptieren.Die Voraussetzungen für eine Adoption in der Schweiz sind jedoch nur mit viel Aufwand zu erfüllen. Ausserdem gehen die Zahlen der zu adoptierenden Kinder seit 1980 kontinuierlich zurück.
www.pa-ch.ch

Besteht die Möglichkeit einer Insemination (künstliche Befruchtung)?

Gleichgeschlechtliche Paare sind in der Schweiz von allen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren ausgeschlossen (Art. 28 PartG). Zur Samenspende sind lediglich verheiratete heterosexuelle Paare zugelassen. LGBTQ*-Personen nutzen jedoch zunehmend die Angebote von Fruchtbarkeitskliniken im europäischen Ausland (z.B. Dänemark, Spanien und seit 2016 auch Österreich), wo sie mit Spendersamen aus Samenbanken behandelt werden. Dabei wird zwischen offener und anonymer Samenspende unterschieden. Bei der offenen Samenspende kann das Kind ab einem gewissen Alter (je nach Land 16 oder 18 Jahre) Auskunft über den Samenspender einholen. Im Falle einer anonymen Spende werden keinerlei Auskünfte über den Samenspender erteilt. Die Umgehung des schweizerischen Rechts und die Durchführung der künstlichen Befruchtung im Ausland sind nicht strafbar.

Wie und wo finden sich private Samenspenden?

Als Alternative besteht die Möglichkeit einer privaten Samenspende. Hierfür wird im privaten Umfeld oder über online-Plattformen wie beispielsweise Familyship (www.familyship.org) ein Mann oder ein Männerpaar mit der Bereitschaft gesucht, Samen zu spenden und sich je nach Vorstellungen und Abmachungen mehr oder weniger in der Familie einzubringen. Die eigentliche Befruchtung kann mittels der sogenannten Bechermethode zuhause erfolgen .

Wie gründen Trans*menschen eine Familie?

Trans*menschen können auf unterschiedliche Art Eltern werden. Sie können schon Kinder haben, wenn sie sich outen, ihre Familie aber auch erst nach ihrer Transition gründen, sei es mit biologisch eigenen Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern oder durch Samenspende. Weitere Informationen zu Trans*-Elternschaft finden sich unter.
www.transgender-network.ch

Können gleichgeschlechtliche Paare Pflegekinder aufnehmen?

Pflegekinder aufzunehmen stellt für LGBTQ*-Personen eine prüfenswerte Möglichkeit dar. In der Schweiz besteht ein Bedarf an Pflegeplätzen. Dabei gibt es verschiedene Pflegeverhältnisse, wie zum Beispiel Tages-, Wochen- oder Dauerpflege. Die Stadt Zürich hat im Jahr 2014 mit einer breit angelegten Werbekampagne gezielt gleichgeschlechtliche Paare angesprochen:
https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/familien_kinder_jugendliche/pflegetageseltern.html Auch die Pflegekinder-Aktion Schweiz zeigt sich interessiert und offen gegenüber gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern.
www.pa-ch.ch

Ist die Eizellenspende in der Schweiz erlaubt?

Die Eizellenspende ist in der Schweiz gemäss geltendem Recht verboten (Art. 4 Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG). Die Nationale Ethikkommission (NEK)vertritt jedoch die Auffassung, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Samenspende diskriminierend ist und sich auf eine äusserst fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stützt. Da bei Vätern keine genetische Beziehung gefordert werde (bei verheirateten Paaren wird der Mann einzig aufgrund der Tatsache, dass er der Ehemann der Mutter ist, rechtlicher Vater), sei nicht einzusehen, weshalb diese bei Müttern verlangt wird (NEK-Stellungnahme 22/2013, S. 44). Aufgrund des schweizerischen Verbots der Eizellenspende begeben sich viele Paare zur Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland (z.B. Spanien). Die Umgehung des schweizerischen Verbots im Ausland hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Ist die Leihmutterschaft in der Schweiz erlaubt?

Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV, Art. 4 FMedG). Separat von diesem Verbot zu betrachten ist jedoch die Frage, ob ein im Ausland mit Hilfe einer Leihmutter begründetes Kindesverhältnis zu den Wunscheltern in der Schweiz anerkannt wird. Gemäss der Rechtsprechung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) müssen zumindest mit dem Kind verwandte Elternteile anerkannt werden. In zahlreichen Ländern (z.B. Kanada und USA) ist die Leihmutterschaft erlaubt, wobei die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Höhe der Kosten sowie der Schutz der Leihmütter in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich sind. Tatsache ist aber, dass immer mehr Paare mit unerfülltem Kinderwusch aus der Schweiz eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen. Die Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbots ist ebenfalls nicht strafbar.

Soziale Aspekte

Wie viele Regenbogenfamilien gibt es in der Schweiz?
Ist der Kinderwunsch bei LGBTQ*-Personen weit verbreitet?
Wie steht es um die gesellschaftliche Akzeptanz von Regenbogenfamilien?
Ist ein gesellschaftliches Umdenken spürbar?
Werden Kinder aus Regenbogenfamilien eher gemobbt als andere?
Gibt es Treffen für (künftige) Regenbogenfamilien?
Wie können sich Fachpersonen zum Thema Regenbogenfamilien weiterbilden?
Wie viele Regenbogenfamilien gibt es in der Schweiz?

Fachpersonen schätzen, dass in der Schweiz zwischen 6‘000 und 30’000
Kinder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Diese Schätzungen basieren auf Hochrechnungen aus dem Ausland (s. dazu Nay, 2016).

Ist der Kinderwunsch bei LGBTQ*-Personen weit verbreitet?

Der Kinderwunsch ist losgelöst von der sexuellen Orientierung zu betrachten. Je mehr die gleichgeschlechtliche Elternschaft in den gesellschaftlichen Mainstream rückt, desto normaler wird es für LGBTQ*-Personen, sich mit dem Gedanken an eine eigene Familie auseinanderzusetzen. In einer französischen Umfrage im 2012 erklärten 60% der befragten LGBTQ*-Personen unter 25, einen Kinderwunsch zu haben (siehe dazu Dorais & Chollet, 2012).

Wie steht es um die gesellschaftliche Akzeptanz von Regenbogenfamilien?

In öffentlichen Diskussionen, in der Politik und vor allem im Gesetz werden die „traditionelle“ Kernfamilie und eine heterosexuelle Lebensform nach wie vor als gesellschaftliche Norm zum Vorbild gemacht. Durch andere Familienformen wie Eineltern-, Patchwork- und Regenbogenfamilien wird der heteronormative Familienbegriff jedoch zunehmend herausgefordert. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie eine Familie aussehen darf und welche Familienformen
anerkannt und gefördert werden sollen. In ihrem sozialen Umfeld werden
Regenbogenfamilien in der Regel positiv anerkannt. Herausfordernd sind
Kontakte mit Behörden und Bildungsinstitutionen, denn viele Fachpersonen wissen wenig über Regenbogenfamilien oder sind im schlechtesten Fall voreingenommen gegenüber nicht-heterosexuellen Lebensformen.

Ist ein gesellschaftliches Umdenken spürbar?

Dank der Einführung des Partnerschaftsgesetzes im Jahr 2007 und intensiver Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch den Dachverband Regenbogenfamilien hat gleichgeschlechtliche Elternschaft stark an Anerkennung gewonnen. In Umfragen spricht sich die Mehrheit der befragten Personen in der Schweiz für eine rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien aus.

Werden Kinder aus Regenbogenfamilien eher gemobbt als andere?

Die Familienform wird von den meisten Gleichaltrigen akzeptiert. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die Familienform ein Grund für Hänseleien ist. Meist entwickeln die Kinder gleichzeitig aber konstruktive Bewältigungsstrategien (Rupp, 2009).

Gibt es Treffen für (künftige) Regenbogenfamilien?

Es finden regelmässige Treffen für (künftige) Regenbogenfamilien in den Städten Baden, Basel, Bern, Genf und Zürich statt. Der Dachverband Regenbogenfamilien organisiert ausserdem Familienweekends und Veranstaltungen zum International Family Equality Day (IFED), welcher weltweit jeweils am ersten Sonntag im Mai stattfindet. Weitere Informationen sind zu finden unter: http://www.regenbogenfamilien.ch/anlaesse/

Wie können sich Fachpersonen zum Thema Regenbogenfamilien weiterbilden?

Für Fachpersonen veranstaltet der Dachverband Regenbogenfamilien nach Bedarf themenspezifische Weiterbildungen in Form von Workshops, Fachveranstaltungen und Podien. Anfragen werden unter info@regenbogenfamilien.ch entgegengenommen.

Pschychologische Aspekte

Wie entwickeln sich Kinder in Regenbogenfamilien?
Wie entwickeln sich Kinder in Regenbogenfamilien?

Die Entwicklung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, wird seit 40 Jahren erforscht, mit dem Fazit: Kinder aus Regenbogenfamilien gedeihen genauso gut wie andere. Entscheidend für das Wohlergehen der Kinder sind die Beziehungsqualität sowie das Klima in der Familie, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern. Grundvoraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit einer konstanten Bezugsperson, die dem Kind emotionale Wärme und Halt gibt, ein tragfähiges soziales Umfeld schafft und es in seiner individuellen Entwicklung unterstützt. Sind diese Umstände gewährleistet, so spielt es für das Wohlergehen des Kindes keine wesentliche Rolle, ob es in einer Familie mit zwei gegengeschlechtlichen Eltern, einer Einelternfamilie oder einer Regenbogenfamilie aufwächst. Dies haben 72 quantitative und qualitative Langzeitstudien aus Deutschland, England, den Niederlanden, Frankreich, Kanada, den USA und Australien ergeben.
Quelle:
www.whatweknow.law.columbia.edu/topics/lgbt-equality/what-does-the-scholarly-research-say-about-the-wellbeing-of-children-with-gay-or-lesbian-parents

Rechtliche Aspekte

Wie ist die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien in der Schweiz?
Was bedeutet die Änderung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?
Werden mit der Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare die Kinder in Regenbogenfamilien automatisch geschützt?
Wird bei der Geburt eines Kindes in Regenbogenfamilien eine Beistandschaft errichtet?
Wie wirkt sich das Namensrecht auf Regenbogenfamilien aus?
Was bedeutet „gemeinsame elterliche Sorge“ für Regenbogenfamilien?
Welche Vorkehrungen können Regenbogenfamilien zur Vorsorge treffen?
Welche weiteren Schritte sind nötig zur vollständigen Anerkennung von Regenbogenfamilien?
Wie ist die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien in Europa und weltweit?
Wie ist die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien in der Schweiz?

Nach geltendem Recht ist die gleichgeschlechtliche Elternschaft in der Schweiz nicht möglich. Das heisst, es kann kein Kindesverhältnis zum nicht genetischen Elternteil begründet werden. Ohne Kindsverhältnis gibt es auch keine elterliche Sorge, das heisst der Co-Elternteil hat weder Rechte noch Pflichten.
Dadurch ergeben sich für Kinder in Regenbogenfamilien eklatante Nachteile: zum Beispiel keine Unterhaltsansprüche und kein Erbrecht des Kindes gegenüber dem Co-Elternteil, keine Verwandtschaft zum Co-Elternteil und dessen
Familie, kein Besuchsrecht des Co-Elternteils bei Trennung der Eltern, keine
Kinder- und Waisenrente in Bezug auf den Co-Elternteil etc. (weitere Informationen dazu im Dossier Adoptionsrecht:
www.regenbogenfamilien.ch/fr/material/publikationen/
und unter dem Kapitel „Aspekte bei der Familiengründung“).

Was bedeutet die Änderung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare?

In Zukunft (voraussichtlich ab Anfang 2018) wird die Möglichkeit der Stiefkindadoption nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in eingetragener Partnerschaft oder Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offenstehen. Konkret bewirkt die Gesetzesänderung, dass eine Person das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren kann, sofern dessen zweiter leiblicher Elternteil unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist. Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Adoption die beste Lösung für das Wohlergehen des Kindes darstellt – das Kindeswohl steht im Vordergrund.
Mit der Adoption entsteht eine vollwertige rechtliche Elternschaft mit allen Rechten und Pflichten wie elterliche Sorge, Unterhalt, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht etc. Durch die neue gesetzliche Bestimmung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können und nicht fremdplatziert werden. Im Falle des Todes ihres nicht-leiblichen rechtlichen Elternteils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und auch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.

Werden mit der Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare die Kinder in Regenbogenfamilien automatisch geschützt?

Die meisten Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, sind sogenannte Wunschkinder, sie wurden beispielsweise durch eine Samenspende gezeugt. Während der Dauer des Adoptionsverfahrens haben diese Kinder aber auch unter dem neuen Recht keine rechtliche Bindung zu ihrem zweiten, nicht-leiblichen Elternteil und sind so ungeschützt.

Wird bei der Geburt eines Kindes in Regenbogenfamilien eine Beistandschaft errichtet?

Frauenpaare in eingetragener Partnerschaft mit Kindern gelten als unverheiratet. Besteht keine Vaterschaftsanerkennung, so wird vielerorts von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft (gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB) zur Feststellung der Vaterschaft errichtet, um die Kenntnis über die Abstammung (in Ableitung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK) zu gewährleisten. Im Falle von Samenspenden aus Samenbanken wird in der Regel darauf verzichtet. Einzelne Behörden verzichten auch bei privaten Spendern auf Nachforschungen oder die Errichtung einer Beistandschaft.

Wie wirkt sich das Namensrecht auf Regenbogenfamilien aus?

Seit Inkrafttreten des neuen Namensrechts im Jahr 2013 erhält das Kind unverheirateter Eltern den Ledignamen des Elternteils, welcher die elterliche Sorge innehat (Art. 270a Abs. 1 ZGB). Dies führt unter Umständen zu absurden Resultaten, insbesondere in Fällen, in denen die unverheiratete Mutter nicht mehr ihren Ledignamen trägt. Mit einem Namenswechsel für das Kind kann dieser Missstand behoben werden – dies kostet allerdings Aufwand und Gebühren.

Was bedeutet „gemeinsame elterliche Sorge“ für Regenbogenfamilien?

Solange kein Kindsverhältnis zu einem zweiten Elternteil besteht, übt die biologische Mutter die elterliche Sorge alleine aus. Ist eine Vaterschaftsanerkennung erfolgt (Art. 260 Abs. 1 ZGB) entsteht ein Kindsverhältnis. Die Eltern können eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben; diese kann aber auch einseitig durchgesetzt werden. Mit Zugang zur Stiefkindadoption (voraussichtlich ab Anfang 2018) wird ein Kindsverhältnis zum zweiten gleichgeschlechtlichen Elternteil erstellt werden können. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt werden gleichgeschlechtliche Eltern auch die gemeinsame elterliche Sorge ausüben können.

Welche Vorkehrungen können Regenbogenfamilien zur Vorsorge treffen?

Empfehlenswert ist, die gemeinsamen Vorstellungen auf Papier zu bringen und wichtige Fragen wie Unterhalt, Kontakte, Vorsorge und Ähnliches zu regeln. Mit einer vollumfänglichen Vollmacht kann der soziale Elternteil in Vertretung des leiblichen Elternteils notwendige Entscheidungen treffen.

Welche weiteren Schritte sind nötig zur vollständigen Anerkennung von Regenbogenfamilien?

Im Fall von Wunschkindern in Regenbogenfamilien sollte von Geburt an
auch ein Kindsverhältnis zum zweiten Elternteil begründet werden können
(sog. originäre Elternschaft), dies in Form der Anerkennung des Kindes analog zur Vaterschaftsanerkennung gemäss Art. 260 Abs. 1 ZGB. Denn wegen des Zustimmungserfordernisses durch den bisherigen rechtlichen Elternteil
(Art. 265a Abs. 1 ZGB) wird die Stiefkindadoption nicht in allen Fällen eine realistische oder wünschbare Option sein. Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, haben auch oftmals mehr als zwei Elternteile als Bezugspersonen, weshalb eine Anerkennung von Mehrelternschaft politisch diskutiert werden sollte.

Wie ist die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien in Europa und weltweit?
Europa: Eine Gleichstellung im Adoptionsrecht oder zumindest die Absicherung durch Stiefkindadoption ist in Europa bereits in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Island, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien etabliert. Die Schweiz folgt voraussichtlich im Jahr 2018 mit der Stiefkindadoption.
Weltweit: Eine Gleichstellung im Adoptionsrecht ist weltweit bereits in
Argentinien, Australien, Brasilien, Israel, Kanada, Mexiko, Neuseeland,
Südafrika, Uruguay und den USA etabliert.

REFERENZEN

  • Dachverband Regenbogenfamilien. (2015). Dossier gleichgeschlechtliche
    Elternschaft – Revision Adoptionsrecht. Abgerufen von
    www.regenbogenfamilien.ch/material/publikationen am 25.01.2017.
  • Dorais, M. & Chollet, I. (2012). Être homo aujourd‘hui en France. Abgerufen von www.citazine.fr/article/sensibiliser-aux-realites-homosexuelles-homophobie-refuge
    am 25.01.2017.
  • Fachstelle Pflegekinder Stadt Zürich. (2017). Fachstelle Pflegekinder [Website]. Abgerufen von www.stadt-zuerich.ch/pflegekinder am 25.01.2017.
  • Hochl, Karin. (2014). Medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Abgerufen
    von www.regenbogenfamilien.ch/fakten am 25.01.2017.
  • Kuhnert, Tobias. (2015). Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern
    im Kontext Schule. Bachelor-Thesis, Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit, Bern. Abgerufen von www.regenbogenfamilien.ch/material/publikationen
    am 25.01.2017.
  • Nay, Yv E. (2016). Was sagt die Wissenschaft zu ‚Regenbogenfamilien‘?
    Eine Zusammenschau der Forschung. S. 1-9. Abgerufen von
    www.genderstudies.unibas.ch/nc/zentrum/personen/profil/eigene-seiten/person/nay/content/publikationsliste-1 am 25.01.2017.
  • PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz. (n.d.). www.pa-ch.ch [Website].
    Abgerufen am 25.01.2017.
  • Pro Familia Schweiz. (n.d.). www.profamilia.ch [Website]. Abgerufen am 25.01.2017.
  • Rupp, M. (Hrsg.). (2009). Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Bundesanzeiger-Verl.-Ges. Köln.
  • Transgender Network Switzerland. (n.d.). www.tgns.ch [Website].
    Abgerufen am 25.01.2017.
  • Columbia Law School. (2015). What does the scholarly research say about
    the wellbeing of children with gay or lesbian parents?. Abgerufen von
    www.whatweknow.law.columbia.edu/topics/lgbt-equality/what-does-the-scholarly-research-say-about-the-wellbeing-of-children-with-gay-or-lesbian-parents
    am 25.01.2017.

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+41 79 611 06 71
info@regenbogenfamilien.ch

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