Teilerfolg für Regenbogenfamilien in der Ständeratskommission

Die Rechtskommission des Ständerates spricht sich für eine Erleichterung bei der Stiefkindadoption aus. Sie ist aber dagegen, dass die Elternschaftsvermutung der Ehefrau auf Kinder ausgeweitet wird, die in einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland oder mittels privater Samenspende gezeugt wurden. Der Dachverband Regenbogenfamilien freut sich über diesen Teilerfolg und hofft, dass die weitere parlamentarischen Diskussion zum Abstammungsrecht ein besseres Resultat erbringt. Der Verband plädiert dafür, dass Kinder von Regenbogenfamilien ab Geburt rechtlich optimal abgesichert sind, auch wenn sie über eine Samenspende im Ausland oder über eine private Samenspende in der Schweiz gezeugt werden.

Das grundsätzliche Ziel der politischen Bestrebungen ist, dass es unabhängig der Konstellation bei der Zeugung der Kinder in Regenbogenfamilien die Stiefkindadoption nicht mehr braucht. Seit der Einführung der Ehe für alle gilt für Kinder, die mittels einer professionellen Samenspende einer Samenbank in der Schweiz gezeugt werden, die gemeinsame Elternschaft ab Geburt, falls das Elternpaar verheiratet ist. Verheiratete Paare bestehend aus zwei Frauen, die sich für eine Samenspende durch eine Samenbank im Ausland oder eine private Samenspende in der Schweiz entscheiden, müssen zur Absicherung der Familie das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Diesbezüglich hat die Rechtskommission des Ständerates die Motion «Alle Kinder ab Geburt rechtlich absichern» mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt mit der Begründung, dass die Kenntnis des Kindes auf seine Abstammung bei Verfahren im Ausland nicht gewährleistet werden könne.

Differenzierung im Gesetz zum Abstammungsrecht gefordert

Dem entgegnet der Dachverband Regenbogenfamilien, dass der Gesetzgeber darauf abstellen kann, ob der Spender in jenem Land, in welchem die Samenspende mittels Samenbank durchgeführt wurde, per Gesetz registriert wird. «In Deutschland, Österreich, Grossbritannien oder skandinavische Länder beispielsweise werden die Spender in ein Register eingetragen», erklärt Maria von Känel, Geschäftsleiterin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Es gibt keinen Grund, weshalb in solchen Fällen bei verheirateten Paaren nicht auch die gemeinsame Elternschaft ab Geburt gelten soll», so von Känel. Der Dachverband möchte deshalb das Parlament ermutigen, bei der Diskussion zur ebenfalls noch hängigen Motion «Zeitgemässes Abstammungsrecht» eine Differenzierung im Gesetz vorzunehmen.

Erfreut ist der Dachverband Regenbogenfamilien über den Entscheid der Rechtskommission des Ständerates bezüglich Erleichterung bei der Stiefkindadoption. Die Kommission hat sich mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme der Motion «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» ausgesprochen. Die Kommission ist der Ansicht, dass bei einer Stiefkindadoption auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet werden kann. «Wir sind erfreut, dass die Kommission den Handlungsbedarf erkannt hat», sagt Maria von Känel. «Wird das Gesetz angepasst, sind Kinder, die durch eine Stiefkindadoption adoptiert werden müssen, rascher abgesichert», so von Känel. Bislang waren die Kinder rechtlich schlecht geschützt, falls einem Elternteil während der einjährigen Wartefrist etwas zugestossen war.

Kapazitäten bei den Ämtern für Stiefkindadoption aufstocken

Der Dachverband Regenbogenfamilien gibt aber zu bedenken, dass die Verfahrensdauer bei Stiefkindadoptionen ein Problem darstellt. Die Kapazitäten auf den Ämtern müssen für Verfahren der Stiefkindadoption dringend aufgestockt werden. Das Ziel muss sein, dass ein Verfahren maximal ein Jahr dauert. Derzeit vergehen in verschiedenen Kantonen, darunter etwa Genf oder Zürich, bis zu zwei Jahre. Das ist im Hinblick auf die Absicherung der Kinder ein unhaltbarer Zustand.

Themenfotos zum Thema Regenbogenfamilien sind erhältlich von Keystone-Fotograf Gaëtan Bally unter https://visual.keystone-sda.ch.

Dachverband Regenbogenfamilien
Der national tätige Verein vertritt seit 2010 die Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und setzt sich für deren gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung ein. Der Dachverband bietet Beratungen und Treffen für Regenbogenfamilien und LGBTIQ*-Menschen mit Kinderwunsch an und organisiert Workshops und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Regenbogenfamilien. Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bi, trans* oder queer (LGBTQ) versteht.