Regenbogenfamilien erfreut über Stellungnahme der Ethikkommission

Der Dachverband Regenbogenfamilien begrüsst die heute Donnerstag (27.02.20) veröffentlichte ethische Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Die NEK empfiehlt, den Zugang zur Samenspende auch für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen zu öffnen. «Wir freuen uns sehr über die Empfehlung der NEK», sagt Maria von Känel Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Das Parlament wird bestärkt, den Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauen im Rahmen des neuen Gesetzes zur Ehe für alle zu öffnen», sagt von Känel. «Nur so wird es auch eine tatsächliche Gleichstellung bei der Zivilehe geben, denn heterosexuelle verheiratete Frauen haben heute schon Zugang zur Samenspende», erklärt die Geschäftsführerin.

Die NEK kommt zum Schluss, dass die heute geltende restriktive Regelung des Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) den neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht gerecht wird. Sie fordert unter anderem, dass neu gleichgeschlechtlichen Paaren sowie alleinstehenden Frauen der Zugang zur Samenspende gewährt wird.

Zugang zur Samenspende bringt besseren Schutz für Regenbogenfamilien

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung gibt es immer mehr Frauenpaare, die sich einen Kinderwunsch erfüllen. Kinder aus Regenbogenfamilien wachsen ebenso normal und glücklich auf wie Kinder mit gegengeschlechtlichen Eltern. «Regenbogenfamilien haben dasselbe Bedürfnis nach rechtlichem Schutz wie herkömmliche Familien», sagt Christian Iten, Kommunikationsverantwortlicher das Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Und die Ehe, so wie sie heute für heterosexuelle Paare ausgestaltet ist, bietet geradezu optimalen Schutz für Familien», so Iten. Aus diesem Grund fordere der Dachverband Regenbogenfamilien auch, dass der Zugang zur Samenspende im Rahmen des neuen Gesetzes zur «Ehe für alle» für verheiratete Frauen möglich werde.

Heute ist es so, dass die Co-Mutter eines lesbischen Paares die Kinder der leiblichen Mutter im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren muss, damit das Kind zwei Elternteile hat. Aufgrund der langen Wartezeiten und der langen Verfahrensdauer, sind die Kinder unter Umständen aber während einer Zeit von über 5 Jahren schlecht abgesichert. Die Verfahren stellen eine Diskriminierung dar und sind für die beteiligten Privatpersonen, aber auch für die staatlichen Institutionen eine unnötige finanzielle Belastung. Kann eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch genommen werden, gilt die gemeinsame Elternschaft ab Geburt und die Stiefkindadoption wird hinfällig. Wird die Samenspende künftig für lesbische, verheiratete Paare in der Schweiz möglich, müssen diese zur Zeugung eines Kindes nicht mehr mehrmalige Reisen ins Ausland unternehmen, die mitunter kostspielig und schwierig zu organisieren sind.

Durch Samenspende gezeugte Kinder dürfen den Spender erfahren

Der Zugang zu Samenbanken ist für heterosexuelle Paare bereits seit langer Zeit möglich. Er ist genau geregelt und gut etabliert. Dazu gehört auch, dass Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt werden, im Erwachsenenalter erfahren dürfen, wer der Spender ist.

Neben wichtigen Familienorganisationen wie Pro Familia, Verein für elterliche Verantwortung (VeV) und Schweizerischer Katholischer Frauenbund plädieren auch alle Vereine und Organisationen, die sich in der Schweiz für die Gleichstellung von homo- und bisexuellen Menschen und Transmenschen einsetzen, für eine Öffnung der Zivilehe mit dem Zugang zur Samenspende. In der Vernehmlassung haben sich auch wichtige Parteien wie FDP, SP, Grüne und Grünliberale für diese sogenannte «Variante» ausgesprochen. Diese Parteien können im Parlament eine Mehrheit bilden. «Wir rechnen damit, dass die heutige Stellungnahme der NEK auch Politikerinnen und Politiker anderer Partien dazu bringen wird, das Anliegen zu unterstützen», sagt Christian Iten, Kommunikationsverantwortlicher des Dachverbandes Regenbogenfamilien. Die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» wird voraussichtlich am 17. März im Nationalrat behandelt.

Medienmitteilung der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK)
NEK Stellungnahme Nr. 32/2019

Themenfotos zum Thema Regenbogenfamilien sind erhältlich von Keystone-Fotograf Gaëtan Bally unter https://visual.keystone-sda.ch.

Kontakt für Medienanfragen
Christian Iten,                                               Maria von Känel Kommunikationsverantwortlicher              Geschäftsführerin medien@regenbogenfamilien.ch               medien@regenbogenfamilien.ch
+41 76 548 47 44                                      +41 79 611 06 71

Dachverband Regenbogenfamilien
Der national tätige Verein vertritt seit 2010 die Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und setzt sich für deren gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung ein. Der Dachverband bietet Beratungen und Treffen für Regenbogenfamilien und LGBTIQ*-Menschen mit Kinderwunsch an und organisiert Workshops und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Regenbogenfamilien. Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bi, trans* oder queer (LGBTQ) versteht.