Geordneter Zugang zur Samenspende bringt besseren Schutz für die Kinder

Foto: KEYSTONE/Gaëtan Bally

Ein geordneter Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauen bringt auch einen besseren Schutz für die Kinder. Dies teilt der Dachverband Regenbogenfamilien zum Ende der Vernehmlassung zur Ehe für alle mit. Wenn verheiratete Frauen in der Schweiz Zugang zur Samenspende erhalten, begründen sie eine Elternschaft zum Kind ab dessen Geburt. Das ist für das Kindswohl bedeutsam, da das Kind von Anfang an rechtlich besser geschützt ist. Mit der heutigen Regelung der Stiefkindadoption ist das Kind schlecht abgesichert, falls dem leiblichen Elternteil vor Abschluss des Adoptionsverfahrens etwas zustösst. Das Verfahren gestaltet sich bei der heutigen Praxis als äusserst langwierig, kostspielig und risikoreich. Der Dachverband fordert deshalb eindringlich, dass Ehepaare bestehend aus zwei Frauen genau gleich wie heterosexuelle Paare Zugang zur Samenspende erhalten. Letztere haben diese Möglichkeit schon lange. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat den Zugang zur Samenspende als Variante bei der Öffnung der Zivilehe für homosexuelle Paare zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassung geht heute Freitag (21.06.19) zu Ende.

Mit der Einführung der Ehe für alle werden die Bestimmungen, welche sich auf den Bestand einer Ehe beziehen, künftig auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden. Neben wichtigen Familienorganisationen wie Pro Familia, Verein für elterliche Verantwortung (VeV) und Schweizerischer Katholischer Frauenbund plädieren auch alle Vereine und Organisationen, die sich in der Schweiz für die Gleichstellung von homo- und bisexuellen Menschen und Transmenschen einsetzen, für eine Öffnung der Zivilehe mit Zugang zur Samenspende. Das Verfahren der Samenspende ist in der Schweiz gesetzlich klar geregelt und seit langem etabliert. Dazu gehört auch, dass die Spender registriert werden und die Kinder das Recht haben, zu erfahren, wer der Spender ist.

Verfassung verlangt totale Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren

«Unabhängig des Resultats der Vernehmlassung sollte die Rechtskommission des Nationalrats der Forderung der Familienorganisationen folgen», erklärt Christian Iten, Sprecher des Dachverbandes Regenbogenfamilien. Ein anderslautender Entscheid wäre verfassungswidrig, so Iten. «Gemäss Schweizer Bundesverfassung darf niemand wegen seines Geschlechts oder der Lebensform diskriminiert werden», betont Christian Iten und ergänzt: «Die Grundrechte sollten eingehalten werden und zwar unabhängig von kulturellen oder weltanschaulichen Motiven.»

Langes Warten auf Adoption stört Einheit und Identität der Familie

In der Schweiz wachsen rund 30’000 Kinder in Regenbogenfamilien auf. Die Forschung der letzten 40 Jahre hat gezeigt, dass Kinder in Regenbogenfamilien sich genauso glücklich und normal entwickeln wie Kinder mit verschiedengeschlechtlichen Eltern. Stossend ist indessen, dass in der Schweiz lebende homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft mit dem heutigen Gesetz der Stiefkindadoption einen langen und steinigen Weg gehen müssen, bis die Einheit und Identität der Familie rechtlich hergestellt ist. Denn das Verfahren der Stiefkindadoption ist langwierig, kostspielig und risikoreich.

Zugang zur Samenspende ermöglicht Elternschaft ab Geburt

Demgegenüber begründen lesbische Ehepaare eine Elternschaft direkt ab Geburt des Kindes, wenn sie nach Schweizer Recht eine Samenspende in Anspruch nehmen können. Das ist für das Kindswohl bedeutsam, da das Kind so von Anfang an zwei Eltern hat und damit rechtlich besser geschützt ist. Mit der heutigen Regelung der Stiefkindadoption ist das Kind schlecht abgesichert, falls dem leiblichen Elternteil vor Abschluss des Adoptionsverfahrens etwas zustösst.

«Rechtskonservative Hardliner schlagen Keil zwischen Lesben und Schwule»

Im Zusammenhang mit der Ehe für alle kam in letzter Zeit die Behauptung auf, schwule Männer würden eine Ungleichbehandlung erfahren, falls lesbische Frauen Zugang zur Samenspende erhalten. «Die Verlautung dieser Behauptung ist vermutlich ein Schachzug von rechts-konservativen Hardlinern, die einen Keil zwischen die Gemeinschaft der Lesben und Schwulen schlagen wollen», sagt Christian Iten, Medienverantwortlicher des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Mit dem Gesetz zur Ehe für alle können homosexuelle Paare im Rahmen der biologischen und medizinischen Möglichkeiten genau dasselbe erhalten, was heterosexuelle Paare heute schon haben», erklärt Iten. Doch alles, was das übersteige, müsse mit anderen politischen Vorstössen angegangen werden. Ansonsten könnten politische Knacknüsse in die Vorlage hineingeraten, die den gesamten Gesetzgebungsprozess massiv erschweren oder sogar scheitern lassen könnten, erklärt Christian Iten.

Themenfotos zum Thema Regenbogenfamilien sind erhältlich von Keystone-Fotograf Gaëtan Bally unter https://visual.keystone-sda.ch.

Weitere Informationen im Argumentarium unter www.regenbogenfamilien.ch/argumentarium-ehe-fuer-alle-all-inclusive

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Christian Iten,                                                     Maria von Känel
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Dachverband Regenbogenfamilien
Der national tätige Verein vertritt seit 2010 die Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und setzt sich für deren gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung ein. Der Dachverband bietet Beratungen und Treffen für Regenbogenfamilien und LGBTIQ*-Menschen mit Kinderwunsch an und organisiert Workshops und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Regenbogenfamilien. Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bi, trans* oder queer (LGBTQ) versteht.