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Der Ständerat will die Ehe für alle

Tuesday, der 1. December 2020MedienmitteilungMaria Von Känel

Nach der klaren Mehrheit für die Ehe für alle im Nationalrat am 11. Juni wurde die Vorlage nun auch vom Ständerat befürwortet. Eine Änderung der Verfassung ist somit vom Tisch. Frauenpaare sollen den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz erhalten. Mit der vom Ständerat nun beschlossene Variante werden jedoch Kinder in Regenbogenfamilien nicht in jedem Fall rechtlich abgesichert. Das Komitee Ehe für alle fordert deshalb in der Differenzbereinigung vom Nationalrat Verbesserungen beim Kinderschutz. Die Ehe für alle muss noch in der Wintersession verabschiedet werden.

„Die heutige Abstimmung ist ein weiterer wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Ehe für alle. Sie zeigt, dass die Chancen gut stehen, dass bald dem gesellschaftlichen Wandel und dem Bedürfnis nach Gleichstellung, Schutz und Akzeptanz der LGBT-Bevölkerung Rechnung getragen wird“, analysiert Salome Zimmermann, die Präsidentin des Komitees «Ehe für alle».
“Auch der Ständerat hat nun bestätigt, dass es keinen einzigen Grund gibt, der gleichgeschlechtlichen Liebe die gesetzliche und gesellschaftliche Anerkennung vorzuenthalten. Jeder Fortschritt in Richtung Gleichstellung hilft, die Akzeptanz in der Gesellschaft gegenüber LGBT-Menschen zu steigern. Die Ehe für alle ist ein sehr wichtiger Schritt auf diesem Weg.”, betont Jan Müller vom Komitee «Ehe für alle».

Im Gegensatz zu der vom Nationalrat verabschiedeten Vorlage, sind die vom Ständerat beschlossen Bestimmungen zur Elternschaft von Frauenpaaren keine Gleichstellung von Kindern aus Regenbogenfamilien. So soll die mit der Mutter verheiratete Frau nicht in jedem Fall bei der Geburt des Kindes automatisch dessen zweiter Elternteil werden, sondern nur noch, wenn das Kind unter Inanspruchnahm einer schweizerischen Samenbank gezeugt wurde. Damit sind jedoch weiterhin viele Kinder rechtlich schlecht abgesichert.

“Dass jedoch der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz geöffnet wird und das so gezeugt Kind von Anfang an zwei Elternteile hat, darüber sind wir erleichtert. Zudem wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sichergestellt und der Samenspender vor einer Vaterschaftsklage geschützt. Wir verlangen jedoch weitere Regelungen, so dass keine Kinder ohne rechtliche Absicherung ihr Leben beginnen müssen, seien ihre Eltern nun gleich- oder verschiedengeschlechtlich.», stellt Maria von Känel vom Komitee «Ehe für alle» fest.

Das Komitee Ehe für alle fordert nun das Parlament auf, die Differenzbereinigung noch in dieser Session vorzunehmen. Es ist Zeit, dass wir LGBT-Menschen Gleichberechtigung und Anerkennung erfahren. In der Mitte der Gesellschaft sind wir angekommen. Nun muss auch das Parlament dies auch in Gesetz verankern.

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