Rassismus-Strafnorm: LGBTI-Organisationen begrüssen Entscheid des Nationalrats
Die LGBTI-Community freut sich: Der Nationalrat hat heute der Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung zugestimmt. Neu sollen Hassrede und Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität sowie sexueller Orientierung strafrechtlich verfolgt werden können.
Mit 118 zu 60 Stimmen (5 Enthaltungen) hat der Nationalrat heute Vormittag der parlamentarischen Initiative “Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung” zugestimmt. Die Initiative von Mathias Reynard (SP) fordert die Erweiterung der bestehenden Bestimmung des Strafgesetzbuches gegen die Rassendiskriminierung: Künftig sollen auch Hassreden und (gewisse) Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt werden können.
Die Schweizer LGBTI-Dachverbände sind hocherfreut über dieses Ergebnis. Eine Erweiterung der Bestimmung im Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo-, bi-, inter- und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen Diskriminierung einzustehen. “Der Entscheid des Nationalrates ist seit Langem fällig”, sagt auch Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction (Association Suisse pour les Intersexes). “Ein angemessener Schutz vor trans-, inter-, bi- und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig.”
Die Bestimmung des Art. 261bis StGB umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion. Die Erweiterung um “Geschlechtsidentität” ermöglicht den effizienteren Schutz von intergeschlechtlichen und trans Personen, diejenige um “sexuelle Orientierung” ermöglicht effizienteren Schutz von schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen.
“Der nächste nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede gegen LGBTI”, so Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS. „Die Meldestelle für LGBT-phobe Vorfälle, die LGBT-Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch ist dieses Angebot bei Weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche Erfassung.“
Als nächstes kommt die parlamentarische Initiative in den Ständerat. Die Rechtskommissionen beider Kammern empfehlen sie zur Annahme. Auch von internationaler Seite wird die Erweiterung des Strafartikels seit Jahren gefordert.
Ansprechpersonen für Medienanfragen:
Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction – Association Suisse pour les Intersexes:
079 104 81 69, hello@interactionsuisse.ch
Alecs Recher, Leitung Rechtsberatung, Transgender Network Switzerland:
079 452 07 61, alecs.recher@tgns.ch
Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin Lesbenorganisation Schweiz:
079 259 39 47, info@los.ch
Maria von Känel, Geschäftsleiterin Dachverband Regenbogenfamilien:
079 611 06 71, info@regenbogenfamilien.ch
Roman Heggli, Geschäftsleiter Pink Cross:
077 420 16 20, roman.heggli@pinkcross.ch
Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Anerkennung und Gleichstellung von Regenbogenfamilien in der Schweiz.
Spenden!
Mitglied werden
Der Dachverband Regenbogenfamilien lebt von seinen Mitgliedern. Bereits ab 80 CHF im Jahr können Sie selbst einen Beitrag leisten.
Jetzt!
Newsletter abonnieren
Unsere Newsletter informieren über aktuelle Themen rund um Regenbogenfamilien.
Aber gern!