Weiterer Meilenstein für Regenbogenfamilien geschafft

Der Ständerat spricht sich für eine Erleichterung bei der Stiefkindadoption aus. Damit entfällt die Voraussetzung, dass die adoptionswillige Person bereits ein Jahr mit dem Stiefkind zusammengelebt haben muss, wenn die beiden Elternteile bei der Geburt des Kindes schon drei Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Der Nationalrat hat der Gesetzesänderung bereits zugestimmt. Der Dachverband Regenbogenfamilien ist hoch erfreut über den erneuten Erfolg. «Es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein geschafft», sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Das Parlament hat das Wohl des Kindes ins Zentrum gestellt», so von Känel. Der Verband hofft, dass das Justizdepartement die Gesetzesanpassung nun rasch umsetzt.

Bei der Diskussion des aktuellen parlamentarischen Vorstosses war das Parlament einstweilen dagegen, dass die Elternschaftsvermutung der Ehefrau auf Kinder ausgeweitet wird, die in einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland oder mittels privater Samenspende gezeugt wurden. Der Dachverband Regenbogenfamilien hofft, dass die weitere parlamentarischen Diskussion zum Abstammungsrecht hier eine Verbesserung bringt. Der Verband plädiert dafür, dass Kinder von Regenbogenfamilien ab Geburt rechtlich optimal abgesichert sind, auch wenn sie über eine Samenspende im Ausland oder über eine private Samenspende in der Schweiz gezeugt werden.

Stiefkindadoption zur Absicherung der Kinder nicht ideal

Das grundsätzliche Ziel der politischen Bestrebungen ist, dass es unabhängig der Konstellation bei der Zeugung der Kinder in Regenbogenfamilien die Stiefkindadoption nicht mehr braucht. Seit der Einführung der Ehe für alle gilt für Kinder, die mittels einer professionellen Samenspende einer Samenbank in der Schweiz gezeugt werden, die gemeinsame Elternschaft ab Geburt, falls das Elternpaar verheiratet ist.

Verheiratete Paare bestehend aus zwei Frauen, die sich aus welchen Gründen auch immer für eine Samenspende durch eine Samenbank im Ausland oder eine private Samenspende in der Schweiz entscheiden, müssen zur Familiengründung das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Auch wenn die Wartefrist von einem Jahr entfällt, ist die Stiefkindadoption immer noch ein kostspieliges und langwieriges Verfahren, während dessen das Kind schlecht abgesichert ist, falls der der leiblichen Mutter vor Abschluss des Verfahrens etwas zustösst.

In diesem Zusammenhang gibt der Dachverband Regenbogenfamilien zu bedenken, dass die Verfahrensdauer bei der Stiefkindadoptionen ein Problem darstellt. Die Kapazitäten auf den Ämtern müssen für Verfahren der Stiefkindadoption dringend aufgestockt werden. Das Ziel muss sein, dass ein Verfahren maximal ein Jahr dauert. Derzeit vergehen in verschiedenen Kantonen, darunter etwa Genf oder Zürich, bis zu 3 Jahre. Das ist im Hinblick auf die Absicherung der Kinder ein unhaltbarer Zustand.

Differenzierung im Gesetz zum Abstammungsrecht gefordert

Der Ständerat und Bundesrätin Karin Keller-Sutter waren bislang der Meinung, dass die Kenntnis des Kindes auf seine Abstammung bei Verfahren im Ausland nicht gewährleistet werden könne. Dem entgegnet der Dachverband Regenbogenfamilien, dass der Gesetzgeber darauf abstellen kann, ob der Spender in jenem Land, in welchem die Samenspende mittels Samenbank durchgeführt wurde, per Gesetz registriert wird. «In Deutschland, Österreich, Belgien oder Grossbritannien beispielsweise werden die Spender in ein Register eingetragen», erklärt Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Regenbogenfamilien. «Es gibt keinen Grund, weshalb in solchen Fällen bei verheirateten Paaren nicht auch die gemeinsame Elternschaft ab Geburt gelten soll», so von Känel. Der Dachverband möchte deshalb das Parlament ermutigen, bei der Diskussion zur Motion «Zeitgemässes Abstammungsrecht» eine Differenzierung im Gesetz vorzunehmen.

Themenfotos zum Thema Regenbogenfamilien sind erhältlich von Keystone-Fotograf Gaëtan Bally unter https://visual.keystone-sda.ch.

Dachverband Regenbogenfamilien
Der national tätige Verein vertritt seit 2010 die Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und setzt sich für deren gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung ein. Der Dachverband bietet Beratungen und Treffen für Regenbogenfamilien und LGBTIQ*-Menschen mit Kinderwunsch an und organisiert Workshops und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Regenbogenfamilien. Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bi, trans* oder queer (LGBTQ) versteht.