Ständerat will Schutz für Lesben, Schwule und Bisexuelle verbessern ‒ nicht aber für trans und intergeschlechtliche Menschen

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat der Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung im Grundsatz zugestimmt, jedoch mit deutlicher Einschränkung: Während Hassrede und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung strafrechtlich verfolgt werden können, sollen dieselben Taten gegen Inter- und Transpersonen zulässig bleiben. Ein fatales Signal, das unbedingt vom Nationalrat korrigiert werden muss.

Mit 32 zu 10 Stimmen hat der Ständerat heute Vormittag der parlamentarischen Initiative “Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung” im Grundsatz zugestimmt. Die Initiative von Mathias Reynard (SP) fordert die Erweiterung der bestehenden Bestimmung des Strafgesetzbuches gegen die Rassendiskriminierung. Geht es nach dem Ständerat, soll neu zwar Diskriminierung aufgrund der “sexuellen Orientierung” strafrechtlich verfolgt werden können, nicht aber diejenige aufgrund von “Geschlechtsidentität” (Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen). Damit bleibt der Ständerat klar hinter dem Entscheid des Nationalrates zurück, welcher in der letzten Session für die Ergänzung um beide Merkmale votierte.

Die Schweizer LGBTI-Dachverbände fordern Vollständigkeit. Das aktuelle Votum des Ständerats würde eine Diskriminierung innerhalb des Anti-Diskriminierungsartikels verankern. “Der Entscheid des Ständerates schliesst intergeschlechtliche und trans Personen und damit ganz besonders marginalisierte Gruppen explizit aus. Das ist empörend”, sagt Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung vom Transgender Network Switzerland (TGNS). “Wir sind erfreut darüber, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle endlich einen besseren Schutz erhalten ‒ aber der Artikel 261bis ist nicht vollständig, wenn ein angemessener Schutz vor inter- und transfeindlichen Hassreden und Diskriminierung nicht möglich ist.” Recher ergänzt: “Wir ermuntern den Nationalrat, bei seiner Position zu bleiben, und fordern den Ständerat auf, sich dieser anzuschliessen. Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.” 

Die Bestimmung von Art. 261bis StGB umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Hassreden und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion.
Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten die Erweiterung um beide Aspekte ‒ sexuelle Orientierung wie auch Geschlechtsidentität ‒ zur Annahme empfohlen. Auch von internationaler Seite wird die konsequente Erweiterung des Antirassismus-Strafartikels seit Jahren gefordert. Der Nationalrat wird sich am 3. Dezember 2018 zur Differenz gegenüber dem Ständerat äussern.Die LGBTI-Verbände fordern vom Nationalrat eine klare, moderne und konsequente Haltung.

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